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   BVerwG, 23.08.1972 - VI C 13.71   

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BVerwG, 23.08.1972 - VI C 13.71 (https://dejure.org/1972,1395)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1972 - VI C 13.71 (https://dejure.org/1972,1395)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1972 - VI C 13.71 (https://dejure.org/1972,1395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 83.61

    Fristlose Entlassung eines aus dem Beamtenverhältnis entlassenen und im

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1972 - VI C 13.71
    Die grundlegende rechtliche Feststellung, daß in der SBZ im September 1945 durch Befehl der Besatzungsmacht das Deutsche Beamtengesetz auf gehoben wurde, ohne daß ein anderes Beamtengesets an dessen Stelle getreten ist, kann nicht beanstandet werden; die sich daran anknüpfende Peststellung, in den Verwaltungen der SBZ sei danach ein Berufsbeamtentum nicht mehr entstanden, es sei vielmehr mit dem Beginn des Staat liehen Aufbaus "grundsätzlich und bewußt vernichtet worden", ist weitgehend tatsächlicher Art. Zudem kann dieser Umstand als gerichtsbekannt gelten; hierzu ist auf die Ausführungen des erkennenden Senats etwa im Urteil BVerwGE 15, 119 (124) [BVerwG 07.11.1962 - VI C 83/61] zu verweisen, wo zur "Beseitigung der Beamtenverhältnisse" in der SBZ vermerkt ist, es sei gerade der Sinn dieser Maßnahme gewesen, ganz allgemein Angehörige des öffentlichen Dienstes ohne Beschränkung auf bestimmte Gründe jederzeit aus ihren Stellungen entfernen zu können.
  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 23.62
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1972 - VI C 13.71
    Weiter fußt die auch in der Revisionsbegründung zitierte Rechtsprechung über die Abgrenzung der Begriffe "erzwungene Dienstaufgabe" und "Fortsetzung des Dienstverhältnisses" in der SBZ hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG auf der "generellen" Abschaffung einer sich auf Beamte stützenden Verwaltung in der SBZ (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 23.62 - [BVerwGE 19, 37]).
  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

    So hat auch der erkennende Senat im Urteil vom 23. August 1972 - BVerwG VI C 13.71 - (ZBR 1973, 61 = RiA 1973, 95) ausgeführt, es könne als gerichtsbekannt gelten, daß in den Verwaltungen der sowjetischen Besatzungszone ein Berufsbeamtentum nicht mehr entstanden, sondern vielmehr zu Beginn des staatlichen Aufbaus vernichtet worden sei.

    Der erkennende Senat hat in dem erwähnten Urteil vom 23. August 1972 - BVerwG VI C 13.71 - (a.a.O.) die Auffassung, daß nach dem 8. Mai 1945 nur ausnahmsweise Beamtenverhältnisse in der sowjetisch besetzten Zone fortbestanden haben oder neu begründet worden sind, ausdrücklich gebilligt.

  • BVerwG, 16.02.1976 - 6 B 4.76

    Anerkennung von Zeiten im öffentlichen Dienst der DDR - Einfluss des

    In dem Urteil vom 23. August 1972 - BVerwG VI C 13.71 - (ZBR 1973, 61) ist ausgeführt, daß Dienstzeiten bei der Reichsbahn in der SBZ nicht als Zeit im öffentlichen Dienst eines anderen Staates im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG anzusehen ist, die Ruhegehaltfähigkeit solcher Dienstzeiten sich vielmehr nach der § 133 Abs. NBG entsprechenden Vorschrift des § 115 Abs. 1 BBG beurteilt.
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